Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde St. Nikolai Löbau
Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde St. Nikolai Löbau

Kapelle Ottenhain - Sanierung der Gebäudehülle in den Jahren 2019 / 2020 - ist erfolgreich abgeschlosssen.    Dafür sind wir sehr dankbar.

Die 1899 auf Initiative von Einwohnern des heutigen Ortsteils Ottenhain in Zusammenarbeit mit der  Kirchgemeinde Löbau errichtete Kapelle in Ottenhain wurde durch notwendig gewordene Sanierungsmaßnahmen sowohl durch den Eigentümer, die Gemeinde Kottmar, als auch durch die Nutzerin, die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde St. Nikolai Löbau, wieder Instand gesetzt.

 

Ziel der Gemeinde Kottmar ist der Erhalt der dörflichen Gemeinschaft und die Bewahrung der Traditionen in den Ortsteilen. Die Kapelle prägt seit über 100 Jahren neben dem Schloss Nieder-ottenhain und dem in etwa zur gleichen Zeit erbauten Schulgebäude das Ortsbild. Das dörfliche Leben im Ort ist seit Generationen christlich geprägt und die Kapelle hat dies über die Kirchgemeinde hinaus für alle – kirchlichen und nichtkirchlichen - Einwohner sichtbar und erlebbar gemacht. Für den unmittelbar neben der Kapelle befindlichen und kommunal bewirtschafteten Friedhof stellt die Kapelle u.a. einen würdigen Ort bei Bestattungen dar.

 

Ziel der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Nikolai Löbau als Teil der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens ist es, den Menschen den christlichen Glauben zu vermitteln und ihn lebendig und ausstrahlend zu leben. Christliche Gemeinschaft wird gefördert und der Glaube soll auch weitergegeben werden können. Eine Kapelle, wie die in Ottenhain, ist für solche Ziele notwendig, weil solch ein Ort einen besonderen Identifikations- und Bekenntniswert hat. Wie schon die Erbauung wird auch die Erhaltung der Kapelle durch die Einwohner des Ortsteils Ottenhain mitgetragen - durch beträchtliche, aber für die Gesamtmaßnahme leider nicht ausreichende Spenden.

 

Die im September 2019 begonnenen Baumaßnahmen an der Außenhülle des Gebäudes (Neueindeckung des Daches mit Instandsetzung des Dachstuhls, Erneuerung der Eingangstür mit Schwelle sowie Neuanstrich der Fassade mit Aufarbeitung der Fenster) wurden mit Fördermitteln der Europäischen Union möglich. Es handelte sich um ein Vorhaben nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien.

 

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

 

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